DIE TÄTIGKEIT DES ERR
IN FRANKREICH


Hitler (mit Speer) in Paris, 1940


Am 10. Mai 1940 beginnt der deutsche Angriff auf Frankreich. Unmittelbar nach dem Einmarsch der deutschen Truppen fällt die Aufgabe der Sicherung und Verwahrung der französischen Kunstgüter (sowohl jener in staatlichem als auch jener in privatem, vornehmlich jüdischem Besitz) der Wehrmacht zu. Hauptverantwortlich dafür zeichnet der Militärbefehlshaber von Paris.

Am 22. Juni 1940 wird in Compiègne der Waffenstillstandsvertrag zwischen Frankreich und Deutschland unterzeichnet. Die beschlagnahmten Kunstgüter sollen Deutschland als Pfand für die Friedensverhandlungen dienen. Mit der Sichtung jüdischer Archive und Wohnungen werden von nun an der ERR, die GESTAPO und das Devisenschutzkommando beauftragt.

Dr. Turner, Chef der Militärverwaltung von Paris, bittet im allgemeinen Chaos der Kompetenzen Göring um eine Entscheidung, was mit den sichergestellten und teilweise im Louvre gelagerten Kunstgütern zu geschehen habe. Göring ordnet an (Göringbefehl vom 5. November 1940), dass alle wertvollen Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz an einen Bergungsort in Deutschland zu überführen seien, wo Hitler diese begutachten und über ihr weiteres Schicksal entscheiden könne. Mit der Durchführung dieser Aufgabe, dem Transport nach Deutschland, wird ausschliesslich der ERR betraut.

An über 50 verschiedenen Orten werden Kunstschätze konfisziert, darunter die weit über 1000 Einzelstücke umfassenden Sammlungen der Familie Rothschild. Die beschlagnahmten Kunstgegenstände werden in insgesamt 7 grossen Ausstellungen im Jeu de Paume vorgestellt, um vor allem Göring und Rosenberg einen Überblick über die besonders wertvollen Gegenstände zu verschaffen.

Die Kunstgegenstände werden von Mitarbeitern des ERR photographiert und in über 100 Bildbänden zusammengestellt. Diese "Kataloge" werden dann an den Führer, bzw. Hans Posse geschickt.

Ein hartnäckiger Gegner der Arbeit des ERR vor Ort ist Graf Metternich, der Leiter des "Kunstschutzes", der seine Aufgabe darin sieht, französische Kunstdenkmäler und Kunstgüter vor Beschlagnahmungen und Abtransport zu schützen.

Metternichs Arbeit ist jedoch in den wenigsten Fällen von Erfolg gekrönt - wie zum Beispiel im Fall der Beschlagnahme des "Genter Altars", der trotz der Bemühungen des "Kunstschutzes" von einem sicheren Ort in Süd-Frankreich nach Deutschland gebracht wurde.

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