DER KUNSTSCHUTZ
Die Aufgaben des "Kunstschutzes" umfassen:
  1. den Schutz der Baudenkmäler,
  2. den Schutz der beweglichen Kunstdenkmäler
  3. die Betreuung des Kunstlebens.


Der "Kunstschutz" wird im Mai 1940 gegründet. Zu seinem ersten Leiter wird am 11.5.1940 der Kunsthistoriker Franz Graf Wolff-Metternich bestellt.

Organisatorisch gehört der "Kunstschutz" zum Oberkommando des Heeres-Generalquartiermeister, also nicht zum Oberkommando der Wehrmacht.

Ein wesentlicher Grund für die Gründung des "Kunstschutzes" mag darin bestanden haben, dass in den Prinzipien für die Ausübung der deutschen Militärverwaltung in den besetzten Gebieten ein Passus enthalten war, der besagte, das entsprechend den Bestimmungen der "Haager Landkriegsordnung" Kulturwerte zu schonen und pfleglich zu behandeln seien.

Der "Kunstschutz" ist auch ausschliesslich für die besetzten Gebiete, die unter Militärverwaltung stehen, vorgesehen. Das OKW anerkennt in der Folge die Kunstschutzorganisation, die nicht Teil der kämpfenden Truppe ist.

Metternichs Amtssitz ist Paris. Hier muss er bald feststellen, dass man sich von verschiedenen Seiten über ihn und seine Organisation hinwegzusetzen versucht. Er muss sich zuallererst mit dem deutschen Botschafter in Paris, Otto Abetz, auseinandersetzen, der, laut einem Führerbefehl, mit der Sicherstellung des französischen staatlichen und privaten Kunstbesitzes zur Verwahrung bei der Besatzungsmacht beauftragt ist.

Später werden es der ERR, die GESTAPO und das Devisenschutzkommando sein, die in Frankreich ihre eigenen Ziele verfolgen und sich beim Umgang mit dem "Feindvermögen" naturgemäss wenig um die Bestimmungen der "Haager Landkriegsordnung" kümmern. Bei seiner Arbeit wird er einzig von Generalfeldmarschall von Brauchitsch unterstützt.

Im Sommer 1941 werden allein in Frankreich vom "Kunstschutz" rund 500 Schlösser und historische Wohnbauten besichtigt und unter Schutz gestellt. Diese Gebäude dürfen somit einer militärischen Nutzung nicht zugänglich gemacht werden und dürfen nicht für Einquartierungen herangezogen werden.

Bei beweglichen Kunstgütern versucht der "Kunstschutz" seiner Aufgabe darin gerecht zu werden, dass Museen und öffentliche Sammlungen von jeder militärischen Nutzung ausgenommen werden sollen.

Im Juli 1942 wird Metternich aus nicht bekannten Gründen - wahrscheinlich auf Betreiben Görings - auf Befehl Hitlers seines Postens enthoben. Sein Nachfolger wird sein bisheriger Stellvertreter Dr. von Tieschowitz.

In Italien gibt es den "Kunstschutz" seit November 1943, seit es also auch in Italien eine deutsche Militärverwaltung gibt. Neben der Zentrale in Rom gibt es auch eine Filiale in Florenz. Die Aktivitäten des "Kunstschutzes" in Italien konzentrieren sich darauf, die schützenswerten Bauwerke zu katalogisieren, italienische Stellen bei der Reparatur und beim Wiederaufbau der beschädigten Bauwerke zu unterstützen, sowie bewegliche Kunstgegenstände aus der Gefahrenzone zu bringen und sicherzustellen.

In den sowjetischen Gebieten ist der "Kunstschutz" wenig erfolgreich, da auch hier dem ERR in gewisser Weise diese Aufgabe zufällt. Laut einem Führerbefehl ist jeder Abstransport und jede Entfernung von Kulturgut aus den Ostgebieten streng verboten und die Sicherstellung und Inventarisierung obliegt allein dem ERR.

In Polen ist der Generalgouverneur Hans Frank allein für die Verwaltung des besetzten Gebietes verantwortlich. Zum Sonderbeauftragten für die Sicherung der Kunstschätze wird auf Vorschlag Görings Kajetan Mühlmann bestellt.

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