Führerbefehl (laut OKW vom 5. Juli 1940 und 17. November 1940)
 
 
Hitler erlässt einen Führerbefehl der den ERR zu folgenden Handlungen ermächtigt:
-  die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften,
  
 
-  die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen Deutschland gerichteten Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen
  
 
-  nach den Weisungen des Reichsleiters Rosenberg alle sonstigen wertvoll erscheinenden Kulturgüter herrenlosen jüdischen Besitzes zu erfassen und zu beschlagnahmen und nach Deutschland abtransportieren zu lassen.
 
 
 
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