Führerbefehl (laut OKW vom 5. Juli 1940 und 17. November 1940)

Hitler erlässt einen Führerbefehl der den ERR zu folgenden Handlungen ermächtigt:
  1. die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften,


  2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen Deutschland gerichteten Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen


  3. nach den Weisungen des Reichsleiters Rosenberg alle sonstigen wertvoll erscheinenden Kulturgüter herrenlosen jüdischen Besitzes zu erfassen und zu beschlagnahmen und nach Deutschland abtransportieren zu lassen.