DIE RÜCKGABE
IN DEUTSCHLAND

1949 stellt der "Central Collecting Point" (CCP) in München seine Tätigkeit ein und überträgt seine Aufgaben dem "Deutschen Restitutionsausschuss", der die noch vorhandenen etwa 70.000 Objekte übernimmt.

1952 wurde dieser von der "Deutschen Treuhandverwaltung für Kulturgut", die dem Auswärtigen Amt angegliedert war, abgelöst. Auch die Akten und Kunstgegensände der aufgelösten CCP Wiesbaden und Marburg wurden der Treuhandverwaltung übergeben. Bis zum 31.12.1962 wurden mehr als 1 Million Kunstgegenstände aus diesen Sammelstellen rückgeführt.

Am 1.1.1963 übernahm die Oberfinanzdirektion München sämtliche Unterlagen und die noch vorhandenen Kunstgegenstände. Nach Art. 134 (1) GG wird die Bundesrepublik Eigentümer der restlichen 3.500 Inventarnummern, denen aber eine weitaus grössere Zahl von Objekten entspricht (darunter fast 2.000 Gemäde).

1964 wird von Finanzminister Dollinger festgestellt, dass es sich bei den verbliebenen Beständen im wesentlichen um Bilder des "Sonderauftrages Linz" handelt, die ohnehin aus deutschem Steuergeld angekauft worden sind.

Im Oktober 1964 werden diese Kunstwerke in 3 Gruppen an verschiedenen Orten ausgestellt und die Direktoren der deutschen Museen eingeladen daraus für ihre Museen auszuwählen.

1.067 Gemälde werden als Dauerleihgabe diesen überlassen; weitere Gemälde werden für Bundesbehörden und diplomatische Vertretungen ausgesondert.

Ein Teil der ehemals für Linz bestimmten Gemälde aus den Beständen des "Central Collecting Point" war jedoch bereits lange vor dieser Entscheidung an deutsche Museen verliehen worden.

Unterlagen und Akten, die über die Herkunft der Kunstwerke Auskunft geben könnten, befinden sich im Bundesarchiv in Koblenz.


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