Der Genter Altar:
DIE ANEIGNUNG

Kurz nach Beendigung der Kämpfe und der Besetzung Belgiens durch deutsche Truppen besichtigen Vertreter des militärischen Kunstschutzes des Oberkommandos der Wehrmacht Gent und stellen fest, dass der Altar weggebracht wurde. Ermittlungen setzen ein und ergeben, dass die belgische Regierung den Altar in den Vatikan bringen wollte.

Aufgrund des Kriegseintritts Italiens im Juni 1940 war dies jedoch nicht mehr möglich. Frankreich bietet Belgien das südfranzösische Schloss Pau als Bergungsort an. Der deutsche Kunstschutz erfährt davon, hält den Ort für sicher und garantiert zunächst den Verbleib des Altars.

Im Juli 1942 erteilt Hitler jedoch den Befehl, den Altar in das Schloss Neuschwanstein zu bringen und der Generaldirektor der Bayrischen Gemäldesammlungen, Dr. Buchner, wird mit dieser Aufgabe betraut. Dieser glaubt zunächst, der Befehl betrifft nur die ehemaligen Berliner Tafeln, zudem liegt eine Einwilligung der französischen Behörden zur Auslieferung nicht vor.

Der Befehl Hitlers bezieht sich jedoch auf den gesamten Altar, bedeutet also nicht nur die Aufhebung der Bestimmung des Versailler Vertrags ("Schandvertrag"), sondern überschreitet die vermeintliche Rückführung ehemals deutschen Eigentums in Richtung eines "Kunstraubs".

Schliesslich wird die deutsche Botschaft sowie die Reichskanzlei eingeschaltet und am 3. August wird der Altar zum Transport freigegeben. Er trifft unter militärischer Begleitung am 8. August 1942 in Neuschwanstein ein.